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Honorar

Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Einzelfällen kann eine Honorarvereinbarung für beide Seiten sachgerechter sein.

Sollte zu Ihren Gunsten eine Rechtsschutzversicherung bestehen kläre ich die Frage der Kostenübernahme gerne mit Ihrem Versicherer. Gegebenenfalls kommt für Sie auch die Beantragung von Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Betracht.

Für Ihre unverbindliche Anfrage stehe ich gerne zur Verfügung!

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